Euro-Banknote

Überbrückungshilfen für Umsatzausfälle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Eckpunkte zu einem neuen Programm veröffentlicht:

„Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, deren nach § 1 UStG steuerpflichtigen Umsätze aufgrund der Corona-Krise in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Der Antragsteller darf am 31. Dezember 2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.

Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.

Hier finden Sie weitere Informationen, wir beraten und begleiten Sie gerne!