De-minimis

Im Kontext der Öffentlichen Fördergelder wird de-minimis im Subventionsrecht der Europäischen Union behandelt. De-minimis will hier sagen, dass die Öffentliche Hand bis zu einer bestimmten (geringfügigen) Schwelle Fördergelder gewähren kann, ohne wettbewerbsverzerrend zu wirken.

Seit Januar 2007 darf die Summe der bewilligten Fördergelder laut de-minimis Regelung innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre die Grenze von 200.000 Euro nicht übersteigen. Im Straßenverkehrssektor liegt der de-minimis Schwellenwert für Fördergelder  innerhalb von drei Steuerjahren sogar bei nur 100.000 Euro.

Due Diligence

Eingehende Prüfung eines zum Verkauf stehenden Unternehmens durch den potenziellen Käufer in den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen und Geschäftstätigkeit.