Minderheitsbeteiligung
Eine Minderheitsbeteiligung garantiert ab einer bestimmten Größenordnung Minderheitenrechte, die gesetzlich bzw. durch die jeweilige Satzung des Unternehmens bestimmt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Sperrminorität. Sie besagt, dass bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, gGmbH) mit einem Viertel der Anteile bzw. Stimmrechte plus einer Stimme eine Satzungsänderung verhindert werden kann. Weitere Minderheitenrechte sind etwa die Einberufung einer Hauptversammlung ab einem Stimmenanteil von mindestens fünf Prozent der Stimmen bei der AG (§ 122 AktG) und von zehn Prozent bei der GmbH/gGmbH (§ 50 GmbHG).