Asset Deal oder Share Deal?
Beim Kauf von Unternehmen stellt sich in der Regel die Frage, ob der Kauf in Form eines sogenannten Asset Deals erfolgen soll, d.h. sämtliche einzelne Wirtschaftsgüter, Verträge und Verbindlichkeiten werden einzeln vom Verkäufer erworben oder im Wege eines sogenannten Share Deals, bei dem lediglich die Anteile an der jeweiligen Gesellschaft übergehen. Bei der steuerlichen Beurteilung unterscheiden sich – jedenfalls beim Unternehmenskauf in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) – die Interessen von Verkäufer und Käufer in der Regel diametral.
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