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Aktuelle Informationen für Unternehmer

Ausgabe 141 – Juni 2011

Elektronische Rechnungen werden steuerlich anerkannt

Ab dem 1. Juli 2011 sollen elektronische Rechnungen auch ohne besondere Anforderungen für den Vorsteuerabzug anerkannt werden. Dies geht aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hervor, dessen Entwurf sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. [ mehr ... ]

Bisher berechtigen elektronische Rechnungen nur zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen oder im sogenannten EDI-Verfahren erstellt wurden. Künftig werden Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich behandelt. Der Unternehmer muss in beiden Fällen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachweisen können. Außerdem muss die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz genannten erforderlichen Angaben beinhalten.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zu den geplanten Vereinfachungen bei elektronischen Rechnungen online gestellt.

Änderungen der Verbrauchsteuergesetze beschlossen

Am 31.05.2011 hat der Bundesrat dem Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, der Änderungen im Biersteuergesetz, Branntweinmonopolgesetz, Tabaksteuergesetz und Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz beinhaltete, war zuvor noch um eine Änderung im Umsatzsteuergesetz erweitert worden. [ mehr ... ]

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei Mobilfunkgeräten wurden auf Vorschlag des Bundesrates Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab einer Bemessungsgrundlage von mindestens 5.000 EUR.

Im Biersteuergesetz wurden zur Vereinfachung die bisher enthaltenen Steuerentlastungstatbestände auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt. Statt eines Verweises auf das Branntweinmonopolgesetz sind die Tatbestände der Steuerbefreiung nun im Biersteuergesetz selbst abgebildet. Im Branntweinmonopolgesetz ist die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben worden.

In das Tabaksteuergesetz wurde u. a. eine Ergänzung beim Mindeststeuersatz für Zigaretten aufgenommen. Darüber hinaus erfolgten Klarstellungen beim Steuertarif für Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos. Außerdem entsteht künftig keine Tabaksteuer für solche Tabakwaren, die im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen. So kann z.B. Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak verwendet wird, steuerfrei eingesetzt werden. Im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz wurden vornehmlich redaktionelle Änderungen umgesetzt. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen zum 01.07.2011 in Kraft treten.

Notarberuf muss allen EU-Bürgern offen stehen

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen den Zugang zum Notarberuf nicht auf ihre eigenen Staatsangehörigen beschränken. Dies geht gleich aus mehreren aktuellen Urteilen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) hervor (Az.: C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 und C-52/08).
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Die EU-Kommission hatte gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und Österreich Vertragsverletzungsklagen erhoben, weil sie den Zugang zum Beruf des Notars nur ihren Staatsangehörigen vorbehielten. Dies stellte nach Ansicht der Kommission eine durch den EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.

Die EU-Richter gaben der Kommission in ihrem Urteil Recht. Notarielle Tätigkeiten sind in den Mitgliedstaaten nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden. Da laut EG-Vertrag aber nur solche Tätigkeiten den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten werden dürfen, liegt in den betroffenen Mitgliedsstaaten eine nach dem EG-Vertrag verbotene Diskriminierung vor. Die betroffenen Mitgliedsstaaten müssen dem Urteil nun unverzüglich nachkommen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet nach eigenen Angaben bereits eine entsprechende Gesetzesänderung vor.

Schnellere Patentanmeldung durch Elektronische Schutzrechtsakte

Am 01.06.2011 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die neue "elektronische Schutzrechtsakte" gestartet. Die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern wird fortan komplett elektronisch bearbeitet. Erfindungsreiche Existenzgründer können somit auf einen schnelleren und besseren Schutz ihrer Produkte bzw. Patente hoffen. [ mehr ... ]

Für die Umstellung auf das neue elektronische System wurden bis zu 60 einzelne Geschäftsprozesse berücksichtigt - von der Anmeldung bis zur Publikation. Dies machte eine umfassende Umstellung der beteiligten Prüfarbeitsplätze erforderlich, sodass nunmehr alle 850 Prüfer und 350 weitere DPMA-Mitarbeiter auf die elektronische Schutzrechtsakte zugreifen können. Hierdurch verspricht sich die zur Einführung anwesende Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Patentanmeldung sowie eine effizientere und kundenfreundlichere Behörde. So bezeichnete sie die elektronische Schutzrechtsakte als einen Meilenstein für die digitale Aktenführung in einer deutschen Behörde.

Nähere Informationen zur elektronischen Schutzrechtsakte finden Sie im Internetangebot des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Verlagerung des Notdienstes zwischen Haupt- und Filialapotheken unzulässig

Apotheker mit mehreren Filialapotheken dürfen am turnusmäßigen Notdienst nicht nur mit einer ihrer Apotheken teilnehmen. Dies entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 21.10). [ mehr ... ]

Geklagt hatte ein Apotheker aus Gera. Er nahm mit seiner Haupt- und drei Filialapotheken reihum am Apothekennotdienst teil. Seinen Antrag, Notdienste ausschließlich mit einer seiner Filialapotheken durchzuführen, lehnte die zuständige Landesapothekerkammer ab. Hier gegen ging der Apotheker gerichtlich vor.

In letzter Instanz entschieden die Richter des BVerwG zu Gunsten der Apothekerkammer. Die Entscheidung über eine Befreiung vom Apotheken-Notdienst ist eine Ermessensentscheidung der Kammer, so die Richter. Es ist daher zulässig, wenn die Kammer nur kurzfristige Ausnahmen erlaube (z.B. bei Umbauarbeiten), aber Dauerbefreiungen durch eine Verlagerung des Notdienstes zwischen Haupt- und Filialapotheken ablehne.

Vertrieb von Glücksspielen im Internet verboten

Es ist verboten Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben. Dies bestätigten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts jetzt in einem Urteil (Az.: 8 C 5.10).
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Dem Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten nach DDR-Gewerberecht war es untersagt worden, in Bayern Sportwetten auch im Internet anzubieten. Gegen dieses Verbot legte der Sportwettenbetreiber Klage ein. Er war der Auffassung, dass das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot nicht für ihn gelte. Er verfüge über eine nach den Vorschriften des Einigungsvertrages gültige Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten.

Dem widersprachen die Leipziger Richter in Ihrem Urteil. Das Internet-Verbot gelte auch für die Inhaber einer DDR- Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten. Sie gestattet ihrem Inhaber nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

Quellenangabe: LexisNexis Deutschland GmbH

 
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