Aktuelle Informationen für Unternehmer
Ausgabe 141 – Juni 2011
Elektronische Rechnungen werden steuerlich anerkannt
Bisher berechtigen elektronische Rechnungen nur zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen oder im sogenannten EDI-Verfahren erstellt wurden. Künftig werden Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich behandelt. Der Unternehmer muss in beiden Fällen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachweisen können. Außerdem muss die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz genannten erforderlichen Angaben beinhalten.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zu den geplanten Vereinfachungen bei elektronischen Rechnungen online gestellt.
Änderungen der Verbrauchsteuergesetze beschlossen
Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei Mobilfunkgeräten wurden auf Vorschlag des Bundesrates Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab einer Bemessungsgrundlage von mindestens 5.000 EUR.
Im Biersteuergesetz wurden zur Vereinfachung die bisher enthaltenen Steuerentlastungstatbestände auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt. Statt eines Verweises auf das Branntweinmonopolgesetz sind die Tatbestände der Steuerbefreiung nun im Biersteuergesetz selbst abgebildet. Im Branntweinmonopolgesetz ist die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben worden.
In das Tabaksteuergesetz wurde u. a. eine Ergänzung beim Mindeststeuersatz für Zigaretten aufgenommen. Darüber hinaus erfolgten Klarstellungen beim Steuertarif für Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos. Außerdem entsteht künftig keine Tabaksteuer für solche Tabakwaren, die im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen. So kann z.B. Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak verwendet wird, steuerfrei eingesetzt werden. Im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz wurden vornehmlich redaktionelle Änderungen umgesetzt. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen zum 01.07.2011 in Kraft treten.
Notarberuf muss allen EU-Bürgern offen stehen
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Die EU-Kommission hatte gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und Österreich Vertragsverletzungsklagen erhoben, weil sie den Zugang zum Beruf des Notars nur ihren Staatsangehörigen vorbehielten. Dies stellte nach Ansicht der Kommission eine durch den EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
Die EU-Richter gaben der Kommission in ihrem Urteil Recht. Notarielle Tätigkeiten sind in den Mitgliedstaaten nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden. Da laut EG-Vertrag aber nur solche Tätigkeiten den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten werden dürfen, liegt in den betroffenen Mitgliedsstaaten eine nach dem EG-Vertrag verbotene Diskriminierung vor. Die betroffenen Mitgliedsstaaten müssen dem Urteil nun unverzüglich nachkommen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet nach eigenen Angaben bereits eine entsprechende Gesetzesänderung vor.
Schnellere Patentanmeldung durch Elektronische Schutzrechtsakte
Für die Umstellung auf das neue elektronische System wurden bis zu 60 einzelne Geschäftsprozesse berücksichtigt - von der Anmeldung bis zur Publikation. Dies machte eine umfassende Umstellung der beteiligten Prüfarbeitsplätze erforderlich, sodass nunmehr alle 850 Prüfer und 350 weitere DPMA-Mitarbeiter auf die elektronische Schutzrechtsakte zugreifen können. Hierdurch verspricht sich die zur Einführung anwesende Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Patentanmeldung sowie eine effizientere und kundenfreundlichere Behörde. So bezeichnete sie die elektronische Schutzrechtsakte als einen Meilenstein für die digitale Aktenführung in einer deutschen Behörde.
Nähere Informationen zur elektronischen Schutzrechtsakte finden Sie im Internetangebot des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Verlagerung des Notdienstes zwischen Haupt- und Filialapotheken unzulässig
Geklagt hatte ein Apotheker aus Gera. Er nahm mit seiner Haupt- und drei Filialapotheken reihum am Apothekennotdienst teil. Seinen Antrag, Notdienste ausschließlich mit einer seiner Filialapotheken durchzuführen, lehnte die zuständige Landesapothekerkammer ab. Hier gegen ging der Apotheker gerichtlich vor.
In letzter Instanz entschieden die Richter des BVerwG zu Gunsten der Apothekerkammer. Die Entscheidung über eine Befreiung vom Apotheken-Notdienst ist eine Ermessensentscheidung der Kammer, so die Richter. Es ist daher zulässig, wenn die Kammer nur kurzfristige Ausnahmen erlaube (z.B. bei Umbauarbeiten), aber Dauerbefreiungen durch eine Verlagerung des Notdienstes zwischen Haupt- und Filialapotheken ablehne.
Vertrieb von Glücksspielen im Internet verboten
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Dem Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten nach DDR-Gewerberecht war es untersagt worden, in Bayern Sportwetten auch im Internet anzubieten. Gegen dieses Verbot legte der Sportwettenbetreiber Klage ein. Er war der Auffassung, dass das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot nicht für ihn gelte. Er verfüge über eine nach den Vorschriften des Einigungsvertrages gültige Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten.
Dem widersprachen die Leipziger Richter in Ihrem Urteil. Das Internet-Verbot gelte auch für die Inhaber einer DDR- Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten. Sie gestattet ihrem Inhaber nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.
Quellenangabe: LexisNexis Deutschland GmbH


