Aktuelle Informationen für Unternehmer
Ausgabe 122 – September 2010
Wichtige Gründermessen stehen an
START-Messe in Essen vom 24. - 25. September 2010:
Die START in Essen gilt bundesweit als führende Messe für Existenzgründer, Franchisenehmer und junge Unternehmer. Neben den umfassenden Informations- und Beratungsmöglichkeiten zu den Themen Unternehmensgründung, Finanzierung, Entwicklung, Weiterbildung etc. bietet die START auch dieses Jahr wieder ein umfangreiches, interessantes und kostenfreies Rahmen-/Vortragsprogramm.
Weitere Informationen zur START 2010 in Essen finden Sie im Internetangebot des Veranstalters START www.start-messe.de.
deGUT in Berlin vom 29. - 30. Oktober 2010:
Auch die deGUT zählt in Deutschland zu den wichtigsten Messen rund um das Thema Existenzgründung und Unternehmertum. Mit über 100 Ausstellern informiert die deGUT über alles Wissens- und Beachtenswerte (Marketing, Vertrieb, Recht, Personal etc.) zum erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Teilnehmen werden u. a. Fachleute wie Unternehmensberater, Banken, Wirtschaftsverbände, Kammern, erfolgreiche Unternehmer etc. Darüber hinaus wird auch in Berlin ein umfangreiches Rahmenprogramm geboten.
Nähere Informationen zur deGUT 2010 in Berlin finden Sie unter www.degut.de.
Hinweis: Auch dieses Jahr wird unser Kooperationspartner, die KfW-Mittelstandsbank, wieder mit großen Ständen an beiden Veranstaltungen teilnehmen.
Gesellschafts- und Gewerberecht
Heilkundler benötigen Erlaubnis
Der Begründer einer neuartigen Heilmethode eröffnete im Jahr 2004 ein Informationscenter, in dem die sogenannte Synergetik-Methode angeboten wurde. Hierbei sollen während einer "Innenweltreise" durch eine Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Der zuständige Landkreis untersagte dem Kläger die Ausübung der "Synergetik-Therapie" aufgrund der fehlenden Heilpraktikererlaubnis bzw. Approbation.
In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Die Anwendung der Synergetik-Methode sei eine heilkundliche Tätigkeit und damit erlaubnispflichtig, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Anders als sog. Geist- oder Wunderheiler präsentiere sich die Synergetik als Ersatz für eine ärztliche Behandlung. Sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als die Schulmedizin heilen zu können, weil sie nicht nur die Symptome bekämpfe, sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne. Von einer synergetischen Behandlung gingen unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Zudem bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem notwendigen Arztbesuch abgehalten würden.
Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 221/10.TR) ist eine solche Erlaubnis auch bei heilpraktischen Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis notwendig. Im konkreten Fall war einem Mitarbeiter einer Arztpraxis die Anwendung der Traditionellen Chinesischen Medizin untersagt worden, da er über keine entsprechende Erlaubnis verfügte.
Gewerbliche Mietverträge können übertragen werden
Ein Selbstständiger hatte 2004 ein Ladengeschäft von einer Aktiengesellschaft (AG) angemietet. Im Formularmietvertrag wurde vereinbart, dass der Vermieter das Recht habe, den Vertrag jederzeit auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. Im März 2005 teilte die AG dem Mieter mit, dass sie das Mietverhältnis auf eine GbR übertragen habe und künftige Zahlungen an diese GbR zu leisten seien. Der Mieter widersprach der Übertragung des Mietvertrags, leistete aber weitere Zahlungen an die GbR. Anfang 2006 die GbR in eine KG umgewandelt. Ende 2006 kündigte der Vermieter (die KG) den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs fristlos. Er verklagte den Mieter auf rückständigen Mietzins für die Zeit von Februar bis Dezember 2006, Ersatz von Renovierungskosten sowie Nachzahlung von Nebenkosten für die Jahre 2004 und 2005.
Die Bundesrichter gaben dem Vermieter Recht. Der beklagte Mieter habe einer Vertragsübernahme durch die GbR zwar ausdrücklich widersprochen, so die Richter in ihrem Urteil. Allerdings habe er seine Zustimmung zum Vertragsübergang bereits in dem von ihm mit der AG geschlossenen Mietvertrag erteilt.
Markenname mit zu langer Wortfolge nicht eintragungsfähig
Im Streitfall wollte ein Unternehmen einen neuen Markennamen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Dieser bestand aus folgender, teilweise in Großbuchstaben verfasster, längeren Wortfolge: "Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN – Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist – Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit." Mangels fehlender Unterscheidungskraft wies das DPMA den Antrag des Unternehmens ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nunmehr letztinstanzlich die ablehnende Haltung des DPMA. Grundsätzlich könne zwar auch eine längere Wortfolge als Marke eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist laut Hinweis der BGH-Richter jedoch die notwendige Individualität bzw. Unterscheidungskraft des Namens zu anderen Marken. Eine solche liege aber insbesondere bei längeren Wortfolgen nicht vor. Hier fehle es regelmäßig an den wichtigen Indizien der Unterscheidungskraft wie Kürze, Originalität und Prägnanz. Ein durchschnittlicher Verbraucher könne sich derart lange Markennamen nicht merken, oftmals nicht verstehen und daraus auch nicht die betriebliche Herkunft herleiten. Mithin sei der vom Unternehmen beantragte Markenname nicht eintragungsfähig gewesen, so der BGH abschließend.
Steuerrecht
Gewerbesteuer-Hebesätze in 2009 unverändert - Erhöhungen in 2010
Da die Gewerbesteuer-Hebesätze von den Gemeinden individuell festgelegt werden, können diese eine Rolle bei der Standortwahl im Rahmen der Existenzgründung spielen. Besonders niedrige Sätze weisen einige eher kleinere Dörfer wie z. B. Kuhfelde, Gerstengrund und Norderfriedrichskoog aus. In diesen Gemeinden sowie in 64 weiteren Orten galt 2009 der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Hebesatz von 200 %.
Spitzenreiter in der Hebesatzstatistik für das Jahr 2009 waren 3 kleine Flecken in Rheinland-Pfalz mit Hebesätzen über 500 %. Ansonsten werden die Spitzenpositionen von bekannten Großstädten besetzt. So hatten München, Oberhausen und Bottrop in 2009 einen Gewerbesteuerhebesatz von 490 %, Hamburg 470 % und Hannover, Frankfurt und Leipzig lagen bei jeweils 460 %.
Die Hebesteuersätze 2009 für alle Gemeinden Deutschlands können Sie in einer jetzt veröffentlichen Excel-Liste der Statistischen Ämter nachlesen:
Gewerbesteuer-Hebesätze 2009 (Excel-Datei)
Die Hebesätze 2010 für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern finden Sie auf den Internet-Seiten des DIHK.
Arbeitsrecht
Krank im Urlaub: Kein Lohn bei berechtigten Zweifeln an ausländischem Attest
Ein Hilfsarbeiter erschien nach seinem Urlaub nicht zur Arbeit. Stattdessen legte er seinem Arbeitgeber eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines türkischen Arztes vor. Danach habe er in den letzten Tagen seines Urlaubs im Krankenhaus gelegen und müsse im Anschluss daran noch 30 Tage lang das Bett hüten, anschließend sei er wieder arbeitsfähig. Der Arbeitgeber bezweifelte den Wahrheitsgehalt des vorgelegten Attests, zumal der Hilfsarbeiter bereits im Vorfeld zwei Urlaubsanträge für den betreffenden Zeitraum eingereicht und nicht genehmigt bekommen hatte. Da in einem früheren Fall eine vom Hilfsarbeiter eingereichte AUB der Überprüfung durch den medizinischen Dienst nicht standgehalten hatte, verweigerte der Arbeitgeber die Lohnzahlung für den entsprechenden Zeitraum. Hiergegen ging der Hilfsarbeiter gerichtlich vor.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage ab. Ein ärztliches Attest habe zwar grundsätzlich eine hohe Beweiskraft. Beginnt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit allerdings im Ausland, sind für deren Nachweis besondere Regelungen zu beachten. Hierzu gehören neben förmlicher Vorgaben u. a. die genaue Angabe der Art der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bzw. Fortdauer. Bestehen darüber hinaus ernste Zweifel des Arbeitgebers an den Angaben, kommt der ausgestellten AUB nur noch geringer bzw. kein Beweiswert mehr zu. Nach Ansicht der Richter habe der Hilfsarbeiter nicht schlüssig dargelegt, warum er nach 30 Tagen verordneter Bettruhe ohne anschließende Kontrolluntersuchung wieder arbeitsfähig sei. Aufgrund der Vorgeschichte bestünden zudem berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Hilfsarbeiters. Mithin sei die Lohnverweigerung rechtmäßig erfolgt.
Quellenangabe: LexisNexis Deutschland GmbH


