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Aktuelle Informationen für Unternehmer

Ausgabe 140 – Juni 2011

Gründungszuschuss: Bundesregierung macht ernst

Gründer aufgepasst! Die bislang für April 2012 vorgesehene Einführung des Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll in Teilen noch in diesem Jahr stattfinden. Damit könnten die geplanten Kürzungen und verschärften Voraussetzungen beim Gründungszuschuss bereits zum 01.11.2011 in Kraft treten.
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Wie bereits in unserer News vom 30.03.2011 („Bundesregierung plant schärfere Zugangsbedingungen beim Gründungszuschuss“) angekündigt, plant die Bundesregierung unter der Federführung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sowohl Kürzungen beim Gründungszuschuss als auch die Voraussetzungen der Inanspruchnahme zu erschweren. Das Inkrafttreten der Reform war aber erst zum 01.04.2012 angedacht.

Nach Informationen des Online-Portals "gruendungszuschuss.de" soll es aber viel schneller gehen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Änderungen am Gründungszuschuss bereits zum 01.11.2011 gelten sollen!

Da die Regelungen in die Zeit vor dem vorgesehenen Inkrafttreten rückwirken, kommen vor allem bereits gründungswillige Arbeitslose unter enormen Zeitdruck. Insbesondere gilt dies für solche, die nach dem 01.02.2011 arbeitslos geworden sind. Sie können die neuen Anforderungen zeitlich gar nicht mehr einhalten.

Das Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag abgesegnet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

KfW sucht die GründerChampions 2011

Auch in diesem Jahr vergibt die KfW Bankengruppe ihren jährlichen Unternehmenspreis "GründerChampions" an besonders pfiffige Existenzgründer und Jungunternehmer. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Deutschen Gründer- und Unternehmertage (DeGut) vom 21. - 22. Oktober in Berlin statt. Bewerbungen sind bis zum 01.08.2011 einzureichen. [ mehr ... ]

Prämiert werden in 2011 die innovativsten und nachhaltigsten Geschäftsideen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Teilnehmen können alle Gründer bzw. Unternehmer, die innerhalb der letzten fünf Jahre ihre Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umgesetzt und ihren Firmensitz in Deutschland haben. Neben einem komfortablen Berlin-Aufenthalt für die jeweiligen Gewinner aus den 16 Bundesländern winkt für die daraus zu ermittelnden drei Bundessieger ein Preisgeld von je 6.000 Euro.

In der Jury sitzen Experten aus Politik, Wirtschaft, Landesförderinstituten sowie Industrie- und Handelskammern zusammen. Die Preise werden vergeben in den Kategorien

  • Geschäftsidee und Innovation: Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit der besten Geschäftsidee auf Basis eines neuen Produktes bzw. einer Dienstleistung oder eines neuartigen Fertigungsverfahrens.
  • Ökologische Verantwortung: Die Jury vergibt den Preis an das Unternehmen, das sich unter den 16 Landessiegern am meisten einer nachhaltigen zukunftsweisenden Wirtschaftsweise verpflichtet. Kriterien sind die Entwicklung und der Vertrieb von ökologischen, ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen sowie der Einsatz solcher Produktionsmethoden.
  • Soziale Verantwortung: Der Preis wird von der Jury an das Unternehmen vergeben, das am stärksten soziale Verantwortung übernimmt und z. B. durch eigene Ideen oder besondere Arbeitsmodelle eine Vorreiterrolle übernommen hat. Kriterien sind u. a. die Schaffung neuer Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziales Engagement, fairer Umgang mit den Mitarbeitern und Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Herkunft aus anderen Ländern und Kulturen.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der DeGut. Oder schlagen Sie hier einfach einen Ihrer letzten Mandanten/Kunden vor, dessen Gründungsidee Sie für besonders pfiffig hielten.

Kleinere Änderungen im Gewerberecht beschlossen

Der Bundestag hat am 12.05.2011 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften zugestimmt. Das beschlossene Gesetzes bündelt kleinere Änderungen in der Gewerbeordnung, dem Gesetz über die Industrie- und Handelskammern, der Handwerksordnung und dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. [ mehr ... ]

Durch das neue Gesetz werden z. B. die Vorgaben für die Gewerbeanzeige einschließlich der bisher als Anlage zur Gewerbeordnung geregelten Mustervordrucke für die Gewerbeanzeige in eine Rechtsverordnung überführt, um sie schneller an neue Anforderungen der Praxis angleichen zu können. Neben der höheren Flexibilität werden durch diese Änderungen auch Bürokratiekosten eingespart.

Auch andere Gesetze werden entsprechend geändert. Im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz werden Anforderungen für die Bestellung des Bezirksschornsteinfegers und deren Aufhebung im Fall der Berufsunfähigkeit geregelt. Auch die Regelungen der Feuerstättenbescheide werden durch das Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften angepasst.

Hygiene-Ampel für Gaststätten & Co.

Einwandfreie Sauberkeit sollte bei der Arbeit mit Lebensmitteln eigentlich selbstverständlich sein. Da dies aber leider nicht immer der Fall ist, haben die Verbraucherschutzminister der Bundesländer kürzlich ein Ampelsystem beschlossen, welches zunächst in der Gastronomie auf hygienische Bedenken hinweisen soll. [ mehr ... ]

Als Vorbild bei der sog. Hygiene-Ampel diente den Landesverbraucherschutzministern unser nordischer Nachbar Dänemark. Hier habe sich bereits seit mehreren Jahren ein Smiley-Verfahren erfolgreich etabliert, an welches man mit dem neuen Kontrollsystem anknüpfen will.

Geplant ist das Anbringen von Barometern in Ampelfarben an Restaurants, Wirtshäusern und Gaststätten, welche den Verbraucher auf den ersten Blick über den Hygienezustand des Gastronomiebetriebes informieren sollen. Die Farbe grün soll hierbei soviel wie "hier wird sauber gearbeitet" heißen; steht der Zeiger auf gelb, gab es bei den letzten drei amtlichen Prüfungen hygienische Bendenken; bei rot sollten die Gäste besser woanders essen gehen.

Die Bundesregierung wurde im Rahmen der am 18./19. Mai stattfindenden Konferenz der Verbraucherschutzminister (VSMK) nunmehr aufgefordert, eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Nach dem Willen der Landesminister sollen die ersten Hygiene-Ampeln bereits Anfang 2012 angebracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der VSMK.

Auskunftsgebühr der Finanzämter ist verfassungskonform

Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter ist verfassungskonform. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss (Az.: I B 136/10) des Bundesfinanzhofs hervor. [ mehr ... ]

Geklagt hatte der Inhaber einer Firmengruppe, die über eine unübersichtliche Beteiligungsstruktur verfügte. Aufgrund dieser Unübersichtlichkeit plante die Firmengruppe eine Neustrukturierung. Um die hieraus resultierenden steuerlichen Folgen einschätzen zu können, beantragte die Firmengruppe beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 AO. Das Finanzamt erteilte die erbetene Auskunft und stellte hierfür Gebühren in Höhe von über 90.000 Euro in Rechnung. Die hiergegen gerichtete Klage war erfolglos.

Die Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte sei dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß, so die Richter in Ihrem Beschluss. Das gelte auch im vorliegenden Fall, bei dem die Gebühr auf Basis des hohen Gegenstandswerts von 30 Mio. Euro zu bemessen war.

Anstieg der Existenzgründungen in freien Berufen

Die Zahl der Freiberufler ist auch im vergangenen Jahr angestiegen. Dies ergab eine Untersuchung des Bundesverbandes der Freien Berufe aus Berlin (BfB). Anfang 2011 wurden 1.139.000 Selbstständige der Freien Berufe gezählt. Die Zunahme fiel mit einem Plus von 2,24 Prozent allerdings nicht mehr so hoch aus wie in den Vorjahren. [ mehr ... ]

Mit plus 2,9 Prozent sind die Freien Kulturberufe am stärksten gewachsen (von 277.000 auf 285.000). Um 2,5 Prozent legten die freien technisch-naturwissenschaftlichen Berufe zu, deren Zahl von 199.000 auf 204.000 anstieg. Ein Plus von 2,3 Prozent verzeichnen die freien rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, die von 303.000 auf 310.000 zulegten. Die freien Heilberufe zogen an um 1,5 Prozent (von 335.000 auf 340.000).

Laut BfB lässt sich auch feststellen, dass das Plus von 0,2 Prozent in den berufsrechtlich geregelten Freien Berufen (wie z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater) kaum merklich ist, während bei den nicht verkammerten Freien Berufen (z. B. Unternehmensberater, Journalisten und Künstler) ein Anstieg von 3,7 Prozent stattfand.

Vergleichen Sie hierzu auch die folgenden Artikel vom 27.04.2011:

Quellenangabe: LexisNexis Deutschland GmbH

 
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